Verbraucherschutz im Fokus: Fachverbände und Politik drängen auf bundesweit einheitliche Standards in der Handwerksordnung
Der Begriff „Kosmetiker“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Theoretisch darf jede Person, unabhängig von ihrer Qualifikation, ein entsprechendes Studio eröffnen und Behandlungen am Körper durchführen. Diese Praxis sorgt in der Branche zunehmend für Kritik. Unter dem Leitsatz, dass Behandlungen an der Haut in qualifizierte Profihände gehören, fordern Branchenverbände flächendeckend die Wiedereinführung der Meisterpflicht. Das Ziel: die Rückkehr des Kosmetikerhandwerks in die Anlage A der Handwerksordnung (HwO).
Unterstützung erhält die Initiative von politischer Seite. In einem Interview im Handwerksblatt betonte jüngst auch Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger die Gesundheitsrelevanz des Berufsfeldes. Da moderne Kosmetik längst über klassische Pflegeanwendungen hinausgeht und invasive Verfahren wie Microneedling, Fruchtsäure-Peelings oder apparative Behandlungen umfasst, steigt das Risiko für folgenschwere Behandlungsfehler durch ungeschulte Kräfte. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Meisterbrief soll hier als wirksamer Verbraucherschutz dienen.
Neben dem Schutz der Endverbraucher geht es den Akteuren vor allem um die Zukunftssicherung des Handwerks. Eine bundesweit verbindliche Meisterpflicht würde die dreijährige duale Ausbildung stärken, einheitliche Qualitätsstandards zementieren und dem Preisdumping durch unqualifizierte Anbieter entgegenwirken. Für bestehende Betriebe ohne Meistertitel wird im Zuge solcher gesetzlichen Neuregelungen in der Regel ein umfassender Bestandsschutz diskutiert, um Rechtssicherheit zu garantieren und den Übergang für die Branche fair zu gestalten.



