Der Messenger-Dienst WhatsApp führt eine grundlegende Reform seiner Kommunikationsstruktur ein. Künftig können Betriebe und Kunden über einen individuellen Benutzernamen interagieren, ohne die eigene Mobilfunknummer offenlegen zu müssen. Diese Umstellung bietet insbesondere für das Handwerk erhebliche organisatorische Vorteile im Kundenkontakt, erfordert jedoch ein zeitnahes Handeln bei der Namenssicherung.
Mit dem aktuellen globalen Rollout wird die zwingende Kopplung an eine sichtbare Telefonnummer aufgehoben, wobei der gewählte Name künftig auch bei Telefonaten über die App anstelle der Rufnummer auf dem Display erscheint. Für die technische Gestaltung gilt, dass die Benutzernamen einzigartig sein müssen, mit einem „@“-Zeichen beginnen und ausschließlich aus Kleinbuchstaben, Zahlen sowie ausgewählten Sonderzeichen wie Unterstrichen bestehen dürfen. Für die Ersteinrichtung muss im Hintergrund jedoch weiterhin eine Mobilfunknummer hinterlegt sein. Um Identitätsdiebstahl zu verhindern, verzichtet WhatsApp auf ein öffentliches, durchsuchbares Verzeichnis. Wer mit einem Betrieb direkt in Kontakt treten möchte, muss den exakten Namen kennen. Ein optionaler Schutz-Code (Username Key) bietet zudem wirksamen Schutz vor Spam-Nachrichten beim Erstkontakt.
Betriebe, Influencer oder Organisationen erhalten zudem eine Sonderfunktion: Wer bereits einen etablierten Facebook- oder Instagram-Namen besitzt, kann diesen mit dem Meta-Konto verknüpfen und direkt als WhatsApp-Benutzernamen übernehmen. Gleichzeitig können Unternehmen dadurch ihre Markenpräsenz plattformübergreifend stärken und einen hohen Wiedererkennungswert bei den Kunden schaffen.
Für bestehende Kundenkontakte ändert sich durch die Umstellung nichts; bereits aktive Chatverläufe und gespeicherte Konversationen bleiben in ihrer bisherigen Form vollumfänglich erhalten. Handwerksbetriebe sollten bei der Vergabe des Namens darauf achten, dass dieser eindeutig dem Gewerbe zuzuordnen ist, da im geschäftlichen Kontext weiterhin die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten und Vorgaben zur datenschutzkonformen Kundenansprache gelten. Eine vorausschauende Einrichtung stellt sicher, dass der digitale Kanal nahtlos in den laufenden Betrieb übergeht.
Da die Vergabe weltweit nach dem Prinzip „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ erfolgt, sollten Handwerksbetriebe die Reservierung ihres exakten Firmennamens nicht aufschieben. Dies verhindert, dass Trittbrettfahrer unter identischer Bezeichnung auftreten und Kunden in die Irre führen. Der vergebene Benutzername lässt sich leicht auf Fahrzeugen, Visitenkarten oder der eigenen Website platzieren. Kunden können Anfragen direkt und datenschutzkonform an den Betrieb richten, während für Handwerker die Weitergabe einer privaten oder direkten Durchwahl im geschäftlichen Alltag entfällt.


