Nächste Anpassung

Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro.

Kabinett macht Weg frei für nächste Anpassung

Das Bundeskabinett hat die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung verabschiedet. Damit steht fest: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. In einem weiteren Schritt folgt zum 1. Januar 2027 die nächste Anhebung auf 14,60 Euro. Grundlage ist der Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025, dem die Bundesregierung nun gefolgt ist.

Für Betriebe bedeutet das: Der Mindestlohn erhöht sich im kommenden Jahr um 8,42 Prozent, im Folgejahr um weitere 5,04 Prozent – insgesamt also um fast 14 Prozent.

Handwerk im Fokus – höhere Kosten, aber auch Chancen

Die Anhebung betrifft alle Branchen – und damit auch das Handwerk. Viele Betriebe werden durch steigende Lohnkosten stärker belastet, insbesondere im personalintensiven Bereich. Gleichzeitig kann die Erhöhung den Wettbewerb um Fachkräfte positiv beeinflussen und die Attraktivität handwerklicher Berufe weiter stärken.

„Faire Löhne sind wichtig, aber sie müssen auch finanzierbar bleiben“, so die Einschätzung aus vielen Innungen. Betriebe sollten daher rechtzeitig ihre Kalkulationen und Preisstrukturen prüfen, um gut vorbereitet ins neue Jahr zu starten.

Weitere Informationen zur Entscheidung und den Hintergründen finden Sie bei der Deutschen Handwerks Zeitung