Seit dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzregeln des EU AI Act. Die gute Nachricht: Sie müssen nicht jeden Text oder jedes Bild kennzeichnen, nur weil Sie dafür KI verwendet haben.
Entscheidend ist, wie Sie KI einsetzen und ob dadurch der Eindruck entstehen kann, dass etwas echt ist, obwohl es künstlich erzeugt oder verändert wurde.
✗ Das müssen Sie nicht extra kennzeichnen
Wenn Sie KI im normalen Betriebsalltag als Hilfsmittel nutzen, besteht nicht allein deshalb eine Kennzeichnungspflicht.
Zum Beispiel:
- E-Mails und Texte: KI hilft beim Formulieren oder Überarbeiten.
- Werbung und Social Media: KI erstellt einen ersten Textentwurf.
- Ideen: KI hilft bei Slogans, Themen oder Konzepten.
- Bilder bearbeiten: KI hilft beispielsweise beim Freistellen, Zuschneiden oder bei kleinen Änderungen.
Kurz gesagt: Nur weil ChatGPT oder ein anderes KI-Programm geholfen hat, müssen Sie nicht automatisch „KI-generiert“ dazuschreiben.
✓ Hier müssen Sie genauer hinschauen
KI-Chatbot auf Ihrer Website
Wenn ein Kunde direkt mit einem KI-Chatbot kommuniziert, muss grundsätzlich erkennbar sein, dass es sich um eine KI handelt. Zum Beispiel: „Hinweis: Sie chatten mit unserem KI-Assistenten.“
Täuschend echte KI-Bilder, Videos oder Stimmen
Vorsicht, wenn KI etwas erzeugt oder verändert, das wie eine echte Aufnahme aussieht, obwohl es so nicht passiert ist.
Zum Beispiel:
- Eine Person wird per KI auf eine Baustelle gesetzt, auf der sie nie war.
- Eine echte Person wird scheinbar etwas sagen oder tun gelassen, was sie nie gesagt oder getan hat.
- Eine Baustelle oder ein Projekt wird so dargestellt, als hätte es tatsächlich so ausgesehen.
In solchen Fällen kann eine Kennzeichnung erforderlich sein.
Wichtig: Ein künstlich erstelltes Werbemotiv ist nicht automatisch kennzeichnungspflichtig, nur weil KI daran beteiligt war.
✓ Was sollten Betriebe jetzt tun?
1. KI nutzen – aber Ergebnisse prüfen.
Kontrollieren Sie Texte und Angaben vor allem bei Preisen, technischen Angaben, Fristen und rechtlichen Aussagen.
2. Bei Chatbots auf den KI-Einsatz hinweisen.
Kunden sollen wissen, wenn sie mit einer KI kommunizieren.
3. Bei realistisch wirkenden Bildern und Videos genauer hinschauen.
Kann jemand glauben, dass es sich um eine echte Aufnahme handelt? Dann prüfen, ob eine Kennzeichnung erforderlich ist.
4. Nicht alles mit „KI-generiert“ kennzeichnen.
Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für jeden KI-unterstützten Text oder jedes Bild gibt es nicht.
MERKSATZ
KI nutzen ist erlaubt – aber nicht täuschen.
Rechtsgrundlage: EU-Verordnung 2024/1689 (EU AI Act), insbesondere Artikel 50.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.



