Weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und bessere Chancen für das Handwerk: Zum 1. Juli 2026 tritt das Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft. Ziel der Reform ist es, öffentliche Beschaffungen im Bund einfacher, digitaler und effizienter zu gestalten und damit insbesondere kleine und mittlere Unternehmen stärker einzubinden.
Ein zentraler Baustein ist die Anhebung der Wertgrenze für Direktaufträge im Bundesbereich. Künftig können Bundesbehörden Bau-, Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro netto ohne förmliches Vergabeverfahren vergeben. Dadurch sollen kleinere Vorhaben schneller umgesetzt und Vergabeverfahren insgesamt spürbar entlastet werden. Besonders für regionale Handwerksbetriebe kann dies den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern.
Darüber hinaus werden Vergabeverfahren weiter digitalisiert und vereinfacht. Nachweis- und Dokumentationspflichten sollen reduziert werden, um sowohl Unternehmen als auch Verwaltung zu entlasten und Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Auch Start-ups und innovative Unternehmen sollen künftig leichter Zugang zu öffentlichen Aufträgen erhalten, um neue Lösungen schneller in die öffentliche Beschaffung zu bringen.
Die Reform soll Wirtschaft und Verwaltung nach Regierungsangaben jährlich um rund 380 Millionen Euro entlasten. Der Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe bleibt dabei weiterhin bestehen.



