Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Einführung einer steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämie in Höhe von bis zu 1.000 Euro nicht zugestimmt. Die Entscheidung fiel in der Sitzung vom 8. Mai 2026.
Geplant war die Umsetzung im Rahmen des „Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften“. Arbeitgeber sollten dadurch die Möglichkeit erhalten, Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie – ähnlich der bekannten Inflationsausgleichsprämie – auszuzahlen.
Vorgesehen war ein Begünstigungszeitraum bis zum 30. Juni 2027. Durch die fehlende Zustimmung kann die geplante Regelung jedoch zunächst nicht in Kraft treten.
Wie es weitergeht, bleibt offen: Bundesregierung oder Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um einen möglichen Kompromiss zwischen Bund und Ländern zu erreichen.
Für Unternehmen und Beschäftigte bedeutet dies vorerst weiterhin Unsicherheit hinsichtlich einer möglichen steuerfreien Sonderzahlung.



