Car-Wrapping nur mit Meistertitel

Gericht: Fahrzeugvollverklebung ist zulassungspflichtiges Handwerk.

Das Landgericht Bremen hat mit einem aktuellen Urteil (30. April 2025 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 12 O 146/24) klargestellt: Wer Fahrzeuge mit Folien vollflächig beklebt, darf diese Tätigkeit nur als eingetragener Handwerksbetrieb mit Meisterqualifikation anbieten. Car-Wrapping fällt demnach in den Bereich des zulassungspflichtigen Handwerks der Schilder- und Lichtreklameherstellung.

Betriebe, die ohne Meistertitel Fahrzeugvollverklebungen ausführen oder damit werben, handeln wettbewerbswidrig. Damit stärkt das Gericht die Bedeutung der Meisterordnung im Handwerk.

Begründung: Fachwissen und Sicherheit entscheidend

Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit den hohen fachlichen Anforderungen: Fachgerechtes Zuschneiden, passgenaues Verkleben auf unterschiedlichen Untergründen und die sichere Entfernung der Folien erfordern spezielles Know-how, das in der Meisterausbildung vermittelt wird.

Zudem spiele der Sicherheitsaspekt eine zentrale Rolle. Unsachgemäß verlegte oder sich lösende Folien können nicht nur das Erscheinungsbild beeinträchtigen, sondern auch zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen.

Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.


Quelle: Basierend auf einem Artikel deDeutschen Handwerksblattes (handwerksblatt.de), für unsere Website in abgewandelter Form aufbereitet.