Anträge & Zuschüsse zur Berufsausbildung

Alle Infos zu Fördermöglichkeiten für Ausbildungsbetriebe ab Ausbildungsbeginn 01.07.2025.

(c)HWK Berlin

Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 05.08.2025 die Verwaltungsvorschriften zur Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin verlängert und überarbeitet. Die neuen Regelungen wurden am 15.08.2025 im Amtsblatt veröffentlicht und gelten rückwirkend ab dem 01.07.2025 für alle Ausbildungsverhältnisse, die seitdem begonnen haben oder noch beginnen.

Die Anpassungen berücksichtigen die aktuelle Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation. 

Wesentliche Neuerungen im Überblick:

  • Digitale Verbundformate sind künftig förderfähig.
  • Zuschuss zur Prüfungsvorbereitung steigt von 400 EUR auf 440 EUR.
  • Splitterberufe: Antragstellung jetzt durch Auszubildende; Förderung von 12 EUR auf 24 EUR pro Schultag erhöht.
  • Förderung für benachteiligte Auszubildende ohne Schulabschluss bzw. mit einfacher/erweiterter Berufsbildungsreife bleibt bestehen.
  • Neue Förderlogik für geschlechteruntypische Ausbildungen: Unterstützung von Betrieben bei Ausbildung von Frauen in „männertypischen“ und Männern in „frauentypischen“ Berufen.
  • Keine Begrenzung mehr nur auf Alleinerziehende mit Kind unter 12 Jahren: künftig ausreichend, wenn Auszubildende erziehend oder pflegend tätig sind.
  • Laufzeit der Vorschriften: 01.07.2025 – 31.07.2029

Hier finden Sie die komplette Übersicht der Fördermaßnahmen und Verwaltungsvorschriften.

Weiterführende Informationen zum Förderprogramm online unter: www.hwk-berlin.de/fbb