Änderungen 2024 im Handwerk

In sechs Gewerken wird in diesem Jahr der Branchenmindestlohn angehoben.

Im Jahr 2024 steigt nicht nur der gesetzliche Mindestlohn, sondern auch in sechs Gewerken wird der Branchenmindestlohn angehoben. Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde, was einer Anhebung um 41 Cent entspricht. Im Handwerk gelten teilweise abweichende Branchenmindestlöhne, von denen einige im Jahr 2024 ebenfalls steigen.

Lohnuntergrenzen im Dachdeckerhandwerk steigen 2024 Im Dachdeckerhandwerk gibt es zwei bundesweit gültige Lohnuntergrenzen, die zum Jahreswechsel steigen. Der Mindestlohn 1, der für ungelernte Arbeitnehmer gilt, steigt am 1. Januar 2024 auf 13,90 Euro pro Stunde. Es ist bereits festgelegt, dass die Lohnuntergrenze im kommenden Jahr um weitere 45 Cent steigt und ab 2025 bei 14,35 Euro liegt.

Der Mindestlohn 2 für gelernte Arbeitnehmer steigt 2024 auf 15,60 Euro pro Stunde, was einer Erhöhung um 80 Cent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Im darauf folgenden Jahr soll die Lohnuntergrenze auf 16 Euro angehoben werden. Der Mindestlohn 2 gilt laut dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks für Mitarbeiter, die "überwiegend fachlich qualifizierte Arbeiten des Dachdeckerhandwerks ausführen", wie zum Beispiel Beschäftigte mit einem Gesellenbrief im Dachdeckerhandwerk, Zimmer- oder Klempnerhandwerk.

Entwicklung der Mindestentgelte 2024 im Elektrohandwerk Im Elektrohandwerk steigt das Mindestentgelt zum Jahreswechsel erneut. Ab dem 1. Januar 2024 beträgt es 13,95 Euro pro Stunde, was einem Plus von 55 Cent im Vergleich zu 2023 entspricht. Der Mindestlohn-Tarifvertrag für die Elektrohandwerke, laut dem das Mindestentgelt festgelegt ist, ist allgemeinverbindlich und gilt bundesweit einheitlich bis zum 31. Dezember 2024. Die Zukunft darüber hinaus ist bisher nicht festgelegt.

Änderungen bei Lohngruppe 1 und 6 in der Gebäudereinigung Im Gebäudereiniger-Handwerk steigen zu Beginn des Jahres 2024 beide Lohnuntergrenzen. In der Lohngruppe 1, die für Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten gilt, erhöht sich der Mindestlohn auf 13,50 Euro. In der Lohngruppe 6, die für Beschäftigte in der Glas- und Fassadenreinigung gilt, wird die Lohnuntergrenze auf 16,70 Euro angehoben. Die letzten Anpassungen der Branchenmindestlöhne in der Gebäudereinigung erfolgten am 1. Oktober 2022, als sie bei 13 Euro (Lohngruppe 1) und 16,20 Euro (Lohngruppe 6) pro Stunde lagen.

Branchenmindestlohn im Gerüstbau 2024 Die Lohnuntergrenze im Gerüstbauerhandwerk wurde zuletzt am 1. Dezember 2023 angehoben und beträgt seither 13,60 Euro pro Stunde. Die nächste Erhöhung ist für den Herbst 2024 geplant. Die Tarifvertragsparteien haben vereinbart, dass der Branchenmindestlohn zum 1. Oktober 2024 auf 13,95 Euro steigt.

Entwicklung der Lohnuntergrenzen im Maler- und Lackiererhandwerk 2024 Im Maler- und Lackiererhandwerk gibt es zwei bundesweit einheitliche Lohnuntergrenzen. In der Lohngruppe für ungelernte Arbeitnehmer beträgt sie derzeit 12,50 Euro pro Stunde, während es in der Lohngruppe für gelernte Arbeitnehmer 14,50 Euro sind.

Zum 1. April 2024 steigen die Mindestlöhne für beide Gruppen. Für ungelernte Arbeitnehmer beträgt die Lohnuntergrenze dann 13 Euro und für gelernte Arbeitnehmer wird der Mindestlohn im Frühjahr 2024 auf 15 Euro angehoben.

Anstieg des Branchenmindestlohns im Schornsteinfegerhandwerk 2024 Zum Jahreswechsel steigt der Branchenmindestlohn im Schornsteinfegerhandwerk bundesweit auf 14,50 Euro. Dies bedeutet eine Erhöhung gegenüber der bisherigen Lohnuntergrenze von 14,20 Euro.

Existiert ein Mindestlohn im Bauhauptgewerbe? Das Schlichtungsverfahren zum Bau-Mindestlohn endete 2022 mit einem Schlichterspruch, den die Arbeitgeberverbände Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDI) jedoch ablehnten. Daher gibt es derzeit keinen Branchenmindestlohn-Tarifvertrag für das Bauhauptgewerbe.