Wenn Handwerk dann Innung - innung.org!
 
 
 
 
 
 
  • Steuern sparen

    Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen

    Von den ausgewiesenen Arbeitskosten, einschl. Mwst. können die Kunden 20 Prozent (bis max. 600 Euro) von der Einkommens-/Lohnsteuer abziehen. Unsicherheiten gibt es nun über Arbeitszeiten in der Werkstatt. Die Finanzverwaltung soll Farbe bekennen. Können auch Werkstattstunden einbezogen werden?

    Meiner Meinung nach ja. Arbeitsstunde ist Arbeitsstunde, in der Werkstatt werden manche Arbeiten ja deshalb durchgeführt, weil dort stärkere, effizientere Maschinen zur Verfügung stehen.
     
     
     
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  • Fachbetrieb finden
  • Wenn Handwerk - dann Innung!
    Sebastian Heher aus Hamburg sagt:

    "Wann immer ich einen Fachmann benötige, sei es für Licht, Installation, TV, Web oder wie zuletzt für eine Wechselsprechanlage,

    bei der Handwerkersuchmaschine finde ich immer den versierten Elektropartner, kompetent zu fairem Preis!"