Wenn Handwerk dann Innung - innung.org!
 
 
 
 
 
 


  • HWO
    Handwerksinnungen
    § 52

    Inhaber von Betrieben des gleichen zulassungspflichtigen Handwerks oder des gleichen zulassungsfreien Handwerks oder des gleichen handwerksähnlichen Gewerbes oder solcher Handwerke oder handwerksähnlicher Gewerbe, die sich fachlich oder wirtschaftlich nahe stehen, können zur Förderung ihrer gemeinsamen gewerblichen Interessen innerhalb eines bestimmten Bezirks zu einer Handwerksinnung zusammentreten.

    §53

    Die Innungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie werden mit Genehmigung der Satzung rechtsfähig. 
     
     
     




  •  §54
    Aufgaben

    1.... den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen
    2.... ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und
           Lehrlingen anzustreben
    3.... entsprechend den Vorschriften der Handwerkskammer die
           Lehrlingsausbildung zu regeln und zu überwachen sowie für
           die berufliche Ausbildung der Lehrlinge zu sorgen und ihre
           charakterliche Entwicklung zu fördern
    4.... die Gesellenprüfung abzunehmen und hierfür
           Gesellenprüfungsausschüsse zu errichten, sofern sie von
           der Handwerkskammer dazu ermächtigt ist,
    5.... dass handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu
           fördern; zu diesem Zweck kann sie insbesondere Fach-
           schulen errichten oder unterstützen und Lehrgänge
           veranstalten
    6.... Bei der Verwaltung der Berufsschulen gemäß den bundes-
           und landesrechtlichen Bestimmungen mitzuwirken

     
     
     
  • Inungen sollen
    1.... zwecks Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der
           Mitgliedsbetriebe Einrichtungen zur Verbesserung der
           Arbeitsweise und der Betriebsführung schaffen und fördern
    2.... bei der Vergabe öffentlicher Lieferungen und Leistungen
           die Vergabestellen beraten,
    3.... das handwerkliche Pressewesen unterstützen

    Innungen können
    1.... Tarifverträge abschließen
    2.... Bei Streitigkeiten zwischen Innungsmitgliedern und ihren
           Auftraggebern auf Antrag vermitteln
    3.... Sonstige Maßnahmen zur Förderung der gemeinsamen
           gewerblichen Interessen der Innungsmitglieder
           durchführen

     
     
     
  • Innungsmitgliedschaft heißt: Antworten auf zunehmend mehr Fragen, weil
     
    - Anforderungen wachsen
    - Rahmenbedingungen komplexer werden
    - nur Qualität das Überleben im Wettbewerb sichert


    Innungsmitgliedschaft heißt: gemeinsame Interessenvertretung

    - Bündelung von Fachinteressen auf Bundes-, Landes- und
       Regionalebene
    - Banken, Versicherungen, Berufsgenossenschaften,
       Krankenkassen
    - Kooperation mit Marktpartnern

    Innungsmitgliedschaft: schafft verlässliche Standards


    - für berufsspezifische Ziele
    - für Qualität
    - für Kooperationsmodelle und Rahmenbedingungen
     
     
     
  • Innung die Spezialisten für

    - Bildung
        Erstausbildung / Weiterbildung / Aufstiegsqualifikationen /
        Fachseminare

    - Fachbereiche  
        Fachspezifische Auskünfte / Technologie /
        Bestimmungen, Normen, Vorschriften

    - Recht  
         Arbeits- und Sozialrecht / Prozessvertretung / Gutachten /
         branchenspezifische Rechtsfragen

    - Betriebswirtschaft
         Betriebswirtschaftliche Beratung / Ausschreibungen /
         Personalentwicklung

    - Öffentlichkeitsarbeit
         regionale Veranstaltungen / Messen / Pressearbeit / Marken

    - Services
         Rundschreiben / Rahmenverträge / Newsletter /
         Verbandszeitschriften
     
     
     









  • Hamburger Innungen in WHDI

    - Bäcker-Innung der Hansestadt Hamburg

    - Bau-Innung Hamburg
     
    - Landesinnung der Elektrohandwerke Hamburg
      
    - Fleischerinnung Hamburg

    - Landesinnung des Glaserhandwerks Hamburg 

    - Innung des Kfz-Handwerks Sitz Hamburg
     
    - Metall-Innung Hamburg
     
    - Innung Sanitär Heizung Klempner Hamburg
     
    - Landesinnung Rolladen- und Sonnenschutztechnik
      Schleswig-Holstein/Hamburg
     
    - Tischler-Innung Hamburg
     
    - Vereinigte Innungsgeschäftsstelle Hamburg

     
     
     
  •  
     
    Alle Kontaktdaten der angeschlossenen Hamburger Innungen sowie deren Mitglieds- unternehmen finden Sie in der

    Handwerker- suchmaschine auf www.innung.org