Wenn Handwerk dann Innung - innung.org!
HWO
Handwerksinnungen
§ 52
Inhaber von Betrieben des gleichen zulassungspflichtigen Handwerks oder des gleichen zulassungsfreien Handwerks oder des gleichen handwerksähnlichen Gewerbes oder solcher Handwerke oder handwerksähnlicher Gewerbe, die sich fachlich oder wirtschaftlich nahe stehen, können zur Förderung ihrer gemeinsamen gewerblichen Interessen innerhalb eines bestimmten Bezirks zu einer Handwerksinnung zusammentreten.§53
Die Innungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie werden mit Genehmigung der Satzung rechtsfähig.- §54
Aufgaben
1.... den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen
2.... ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und
Lehrlingen anzustreben
3.... entsprechend den Vorschriften der Handwerkskammer die
Lehrlingsausbildung zu regeln und zu überwachen sowie für
die berufliche Ausbildung der Lehrlinge zu sorgen und ihre
charakterliche Entwicklung zu fördern
4.... die Gesellenprüfung abzunehmen und hierfür
Gesellenprüfungsausschüsse zu errichten, sofern sie von
der Handwerkskammer dazu ermächtigt ist,
5.... dass handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu
fördern; zu diesem Zweck kann sie insbesondere Fach-
schulen errichten oder unterstützen und Lehrgänge
veranstalten
6.... Bei der Verwaltung der Berufsschulen gemäß den bundes-
und landesrechtlichen Bestimmungen mitzuwirken
1.... zwecks Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der
Mitgliedsbetriebe Einrichtungen zur Verbesserung der
Arbeitsweise und der Betriebsführung schaffen und fördern
2.... bei der Vergabe öffentlicher Lieferungen und Leistungen
die Vergabestellen beraten,
3.... das handwerkliche Pressewesen unterstützen
Innungen können
1.... Tarifverträge abschließen
2.... Bei Streitigkeiten zwischen Innungsmitgliedern und ihren
Auftraggebern auf Antrag vermitteln
3.... Sonstige Maßnahmen zur Förderung der gemeinsamen
gewerblichen Interessen der Innungsmitglieder
durchführen
- Anforderungen wachsen
- Rahmenbedingungen komplexer werden
- nur Qualität das Überleben im Wettbewerb sichert
Innungsmitgliedschaft heißt: gemeinsame Interessenvertretung
- Bündelung von Fachinteressen auf Bundes-, Landes- und
Regionalebene
- Banken, Versicherungen, Berufsgenossenschaften,
Krankenkassen
- Kooperation mit Marktpartnern
Innungsmitgliedschaft: schafft verlässliche Standards
- für berufsspezifische Ziele
- für Qualität
- für Kooperationsmodelle und Rahmenbedingungen
- Bildung
Erstausbildung / Weiterbildung / Aufstiegsqualifikationen /
Fachseminare
- Fachbereiche
Fachspezifische Auskünfte / Technologie /
Bestimmungen, Normen, Vorschriften
- Recht
Arbeits- und Sozialrecht / Prozessvertretung / Gutachten /
branchenspezifische Rechtsfragen
- Betriebswirtschaft
Betriebswirtschaftliche Beratung / Ausschreibungen /
Personalentwicklung
- Öffentlichkeitsarbeit
regionale Veranstaltungen / Messen / Pressearbeit / Marken
- Services
Rundschreiben / Rahmenverträge / Newsletter /
Verbandszeitschriften
Hamburger Innungen in WHDI
- Bäcker-Innung der Hansestadt Hamburg
- Bau-Innung Hamburg
- Landesinnung der Elektrohandwerke Hamburg
- Fleischerinnung Hamburg
- Landesinnung des Glaserhandwerks Hamburg
- Innung des Kfz-Handwerks Sitz Hamburg
- Metall-Innung Hamburg
- Innung Sanitär Heizung Klempner Hamburg
- Landesinnung Rolladen- und Sonnenschutztechnik
Schleswig-Holstein/Hamburg
- Tischler-Innung Hamburg
- Vereinigte Innungsgeschäftsstelle Hamburg
Alle Kontaktdaten der angeschlossenen Hamburger Innungen sowie deren Mitglieds- unternehmen finden Sie in der
Handwerker- suchmaschine auf www.innung.org
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