Empfehlung: Sehtest alle 2 Jahre

Der Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) und das Kuratorium Gutes Sehen (KGS) empfehlen allen Verkehrsteilnehmern, alle zwei Jahre einen freiwilligen Sehtest beim Augenoptiker durchzuführen. Denn Sehschwächen stellen sich bekanntlich nicht plötzlich ein, sondern langsam und schleichend. Daher fällt es vielen Verkehrsteilnehmern gar nicht auf, wenn sie objektiv über eine nur eingeschränkte Sehleistung verfügen. Dies führt dazu, daß ca. ein Drittel aller Verkehrsteilnehmer über keine ausreichende Sehleistung mehr verfügen.

Eine eingeschränkte Sehleistung kann Sie aber nicht nur in brenzlige Situationen bringen - weil Sie beispielsweise eine Gefahr zu spät erkennen und daher nicht mehr angemessen reagieren können - sondern auch Sie und Dritte erheblichen Risiken aussetzen. Sollte es aufgrund einer bei Ihnen vorhandenen Sehschwäche, die fahrlässig nicht durch Hilfsmittel wie eine Brille oder Kontaktlinsen ausgeglichen wurde, zu einem Unfall kommen, so drohen Ihnen auch erhebliche Haftungsregreßansprüche seitens Ihrer Versicherung oder gar strafrechtliche Ermittlungen.

Daher unsere Empfehlung: Gehen Sie spätestens alle zwei Jahre zum freiwilligen Sehtest bei Ihrem Augenoptiker. Hierdurch kann schnell festgestellt werden, ob Ihre Sehkraft noch ausreichend ist oder Sie eine Sehhilfe benötigen. Übrigens: Ein Sehtest beim Augenoptiker ist meist günstiger als die beim Augenarzt anfallende Praxisgebühr und Wartezeiten fallen beim Augenoptiker auch nicht an. Eine Liste kompetenter Augenoptiker finden Sie hier bei uns unter der Rubrik „Handwerkersuche“.

 
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