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Geld & Recht
Kosten für den Kostenvoranschlag?
Der Kostenvoranschlag ist eine fachmännisch ausgeführte, unverbindliche Berechnung der voraussichtlich entstehenden Kosten für die Handwerkerleistung.
Fragen Sie den Handwerker immer vorher, ob der Kostenvoranschlag selbst etwas kosten wird. Grundsätzlich gilt: Der Handwerker darf nur dann den Kostenvoranschlag in Rechnung stellen, wenn er Ihnen dies vorher unmissverständlich mitgeteilt hat und Sie sich einverstanden erklärt haben. Ist dies nicht der Fall, muss auch nichts gezahlt werden, unabhängig davon, ob der Auftrag für die Arbeiten erteilt wird oder nicht.
Auch bei besonderen Aufwendungen des Handwerkers für die Erstellung der vorläufigen Berechnung darf der Handwerker nur dann etwas für den Kostenvoranschlag in Rechnung stellen, wenn er dies vorher mit dem Auftraggeber vereinbart hat. Haben Sie mit dem Handwerker niemals über Kosten für den Voranschlag gesprochen, darf auch nichts in Rechnung gestellt werden. Das ändert sich auch nicht, wenn der Handwerker in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine entsprechende Regelung getroffen hat. Eine solche Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wäre in jedem Fall unwirksam.
Vorsicht: Prüfen Sie das gesamte Leistungspaket und vergleichen Sie nicht nur einzelne Leistungsteile, damit Sie nicht nur das günstigste, sondern auch das beste Angebot wahrnehmen. Achten Sie also auch auf Qualität.Wenn es teurer wird ...
Grundsätzlich ist der Kostenvoranschlag eine unverbindliche Kostenaufstellung, die Rechnung kann also möglicherweise den veranschlagten Preis noch überschreiten. Ist die Rechnung später höher als der Kostenvoranschlag, muss nicht immer der höhere Betrag gezahlt werden. Ein Handwerker muss dem Kunden grundsätzlich unverzüglich mitteilen, wenn die Arbeiten den Kostenvoranschlag wesentlich übersteigen werden. Denn unter Umständen kann es ja vorkommen, dass anfangs versteckte Tatsachen, wie zum Beispiel der bröckelnde Putz unter der Tapete, einen Mehraufwand rechtfertigen.
Sollten Sie dennoch Probleme mit einem Kostenvoranschlag haben: beim Innungsbetrieb einfach die Innung anrufen!
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Sebastian Heher aus Hamburg sagt:
"Wann immer ich einen Fachmann benötige, sei es für Licht, Installation, TV, Web oder wie zuletzt für eine Wechselsprechanlage,
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