Wenn Handwerk dann Innung - innung.org!
Service
Sachverständige - neutrale Hilfe vom Fachmann
Normalerweise leisten Handwerker gute Arbeit. Wenn trotzdem mal unklar ist, ob die Qualität stimmt, hilft das Urteil eines Sachverständigen. Hierbei vermitteln die Innungen.
Manche Dinge klären sich erst auf den zweiten Blick: Darf ein ganz bestimmtes Holzschutzmittel die Fensterrahmen im Kindergarten konservieren? Wurde die neue Heizung wirklich vorschriftsgemäß eingebaut? Entspricht der Stundenverrechnungssatz einer Rechnung den orts- und branchenüblichen Preisen? Fragen über Fragen. Fragen von Handwerkern, Fragen von Auftraggebern, Fragen von Zulieferern, Fragen von Endverbrauchern.
Wer Antworten sucht, auf die er sich verlassen kann, braucht das Wissen von Experten, deren Sachkenntnis ihm weiterhilft. Experten, die objektiv und neutral den Dingen auf den Grund gehen - Sachverständige.
"Sachverständiger" kann sich jeder nennen
Nur: Die richtigen müssen es sein. "Sachverständiger" kann sich jeder nennen, doch die Bezeichnung "öffentlich bestellter Sachverständiger" schützt § 132 a des Strafgesetzbuchs strafrechtlich.
Die Handwerkskammern setzen in ihrer Region die öffentlich bestellten Sachverständigen der einzelnen Gewerke ein. Sie überprüfen vor Beginn und während der Dauer ihrer gutachterlichen Tätigkeit die Eignung und die Sachkenntnis der von ihr bestellten Experten. Während dieser Zeitspanne sind die Fachleute dazu verpflichtet, die Bezeichnung "von der Handwerkskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" zu führen. Natürlich ist jeder Sachverständige des Handwerks zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet. Ihr Wissen stellen Ihnen die Sachverständigen im Rahmen eines kostenpflichtigen Auftrags zur Verfügung. Viele Sachverständige sind auch Innungensmitglieder und in eineigen Handwerksinnungen gibt es Arbeitskreise der ö.b.u.v. Sachverständigen
Sachverständige:
sind in einer besonderen Bestimmung gesetzlich geregelt (vgl. § 36 GewO, 391 HwO) und sind für die Erstellung von Gutachten, einigen Prüfungssektoren sowie die Beratung in ihren definierten Sachgebieten bestellt
- müssen einen Eid dahingehend ablegen, dass sie ihre Gutachten und sonstige Aufgaben unparteiisch, weisungsfrei, unabhängig, gewissenhaft und persönlich erstatten
- werden nur dann öffentlich bestellt, wenn sie zuvor besondere Sachkunde nachweisen und keine Bedenken gegen ihre persönliche Integrität bestehen
- sind in Gerichtsverfahren bevorzugt zur Gutachtenerstattung heranzuziehen; andere Sachverständige dürfen in Gerichtsverfahren nur dann mir der Erstattung eines Gutachtens beauftragt werden, wenn besondere Umstände dies erfordern (vgl. §§404 Abs. 2 ZPO, 73 Abs. 2 StPO)
- unterliegen während der Zeit ihrer öffentlichen Bestellung einem umfangreichen Pflichtenkatalog mit entsprechender Kontrolle durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
- verlieren ihre öffentliche Bestellung durch Widerruf, wenn sie gegen den Pflichtenkatalog verstoßen
Viele Sachverständige sind auch Innungensmitglieder und in einigen Handwerksinnungen gibt es Arbeitskreise der ö.b.u.v. Sachverständigen.
Wir empfehlen Ihnen – wenn Sie einen Sachverständigen Suchen, wenden Sie sich an die entsprechende Handwerksinnung in Ihrer Region. Dort wird man Ihnen gerne weiterhelfen!
- Fachbetrieb finden

- Wenn Handwerk - dann Innung!
Sebastian Heher aus Hamburg sagt:
"Wann immer ich einen Fachmann benötige, sei es für Licht, Installation, TV, Web oder wie zuletzt für eine Wechselsprechanlage,
bei der Handwerkersuchmaschine finde ich immer den versierten Elektropartner, kompetent zu fairem Preis!"
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