Bis 1200 Euro Steuern sparen!
Seit dem 1. Januar 2009 können 20 Prozent der Kosten für Handwerker vom Maximalbetrag von 6000 Euro abgesetzt werden, höchstens also 1200 Euro. Dies umfasst alle Handwerksarbeiten – regelmäßige Renovierungsarbeiten ebenso wie einmalige Modernisierungsmaßnahmen.
Nicht begünstigt ist die Erstellung von Neuem. Privatkunden müssen Rechnungen mindestens zwei Jahre aufbewahren und sie gegebenenfalls dem Finanzamt zusammen mit dem Überweisungsbeleg auf das Konto des Handwerkers vorlegen. Absetzbar sind nur reine Arbeitsleistungen, keine Materialkosten.
Rechnungen müssen Arbeitskosten und Material gesondert ausweisen, inklusive getrennter Mehrwertsteuer.
Barzahlungen mit Quittung etwa reichen nicht.
Innungsbetriebe kennen sich mit dieser Regelung bestens aus!
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