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Gewährleistung oder Garantie
Oft sind Mängel erst nach dem Einzug und einer gewissenWohndauer zu bemerken. Die Fliesenfugen reißen, dasWasser läuft schlecht ab, das eine Zimmer bleibt kalt, die Dunstabzugshaube zieht die Luft nicht richtig ab. Was nun?Kein Problem, wir haben ja Garantie! Doch so einfach ist es nicht. "Die wenigsten Menschen kennen den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie", bedauert Klaus Rinkenburger, Geschäftsführer der SHK-Innung Berlin. Deswegen könnten solche Mängel schnell zu Streitfällen werden.Was ist nun der Unterschied zwischen Gewährleistung undGarantie?Gewährleistung bedeutet im Baurecht, dass das Bauwerkfrei von Sach- und Rechtsmängeln zum Zeitpunkt der Abnahmeist. Die Gewährleistung hängt somit immer unmittelbarmit der Bauabnahme zusammen.Das heißt, es handelt sich in der Folge um Mängel, die zumZeitpunktder Abnahme noch nicht erkennbar waren. Die Gewährleistungspflicht erstreckt sich sowohl auf die Installationsarbeiten als auch auf die eingebauten Materialienund dauert im Normalfall fünf Jahre bei groflen Werkverträgen(Neubau, Sanierung, Neuerrichtung von komplexen Anlagen wie einer Heizung). Bei Reparaturen, Austauscharbeitenoder Wartungen läuft die Gewährleistungsfrist nur zwei Jahre.Nicht unter Gewährleistungsansprüche fallen Verursachungdurch Dritte, natürliche Verschleißerscheinungen und Bedienungsfehler.Während die Ansprüche aus der Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben sind, ist eine Garantie ein freiwillige Zusicherung über einen bestimmten Zeitraum. Dazu sind Werkunternehmer allerdings nicht verpflichtet.Übrigens aufgepasst: Wer seinen Wartungsvertrag, beispielsweisefür eine Heizung, nicht bei der ausführenden Firma abschließt,verspielt einen Teil seiner Gewährleistungsfrist und hatnur noch zwei statt fünf Jahre.
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