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  • Gewährleistung oder Garantie

    Oft sind Mängel erst nach dem Einzug und einer gewissen
    Wohndauer zu bemerken. Die Fliesenfugen reißen, das
    Wasser läuft schlecht ab, das eine Zimmer bleibt kalt, die Dunstabzugshaube zieht die Luft nicht richtig ab. Was nun?
    Kein Problem, wir haben ja Garantie! Doch so einfach ist es nicht. "Die wenigsten Menschen kennen den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie", bedauert Klaus Rinkenburger, Geschäftsführer der SHK-Innung Berlin. Deswegen könnten solche Mängel schnell zu Streitfällen werden.

    Was ist nun der Unterschied zwischen Gewährleistung und
    Garantie? 

    Gewährleistung bedeutet im Baurecht, dass das Bauwerk
    frei von Sach- und Rechtsmängeln zum Zeitpunkt der Abnahme
    ist. Die Gewährleistung hängt somit immer unmittelbar
    mit der Bauabnahme zusammen.

    Das heißt, es handelt sich in der Folge um Mängel, die zum 
    Zeitpunktder Abnahme noch nicht erkennbar waren. Die Gewährleistungspflicht erstreckt sich sowohl auf die Installationsarbeiten als auch auf die eingebauten Materialien
    und dauert im Normalfall fünf Jahre bei groflen Werkverträgen
    (Neubau, Sanierung, Neuerrichtung von komplexen Anlagen wie einer Heizung). Bei  Reparaturen, Austauscharbeiten
    oder Wartungen läuft die Gewährleistungsfrist nur zwei Jahre.
    Nicht unter Gewährleistungsansprüche fallen Verursachung
    durch Dritte, natürliche Verschleißerscheinungen und Bedienungsfehler.

    Während die Ansprüche aus der Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben sind, ist eine Garantie ein freiwillige Zusicherung über einen bestimmten Zeitraum. Dazu sind Werkunternehmer allerdings nicht verpflichtet.

    Übrigens aufgepasst: Wer seinen Wartungsvertrag, beispielsweise
    für eine Heizung, nicht bei der ausführenden Firma abschließt,
    verspielt einen Teil seiner Gewährleistungsfrist und hat
    nur noch zwei statt fünf Jahre. 
     
     
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